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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

  • 1.1. Die Teilnahme ist Ärztinnen, Ärzten und medizinischem Fachpersonal vorbehalten. Für die Teilnahme am Livestream ist ggf. die Erstellung eines kostenfreien Accounts auf der zum Einsatz kommenden Online- Kongressplattform notwendig.

2. Zahlungs- & Stornierungsbedingungen

  • 2.1. Die Zahlung der Teilnahmegebühren wird mit dem Abschluss der Anmeldung und der damit verbindlichen Buchung fällig und muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung/des Livestreams erfolgt sein.
  • 2.2. Als Zahlungsmittel steht die Zahlung per Vorkasse (Banküberweisung) zur Verfügung. Rechnungen werden nur zu Händen der Teilnehmenden verschickt und mit deren Rechnungsanschrift laut Anmeldung versehen und vorzugsweise per E-Mail versendet.
  • 2.3. Wir bitten um gebührenfreie Begleichung der Rechnungsbeträge erst nach Erhalt der Rechnung und unter Angabe Ihres Namens, der Rechnungsnummer und des Veranstaltungskürzels.
  • 2.4. Hierbei anfallende Bank- und/oder Überweisungsgebühren sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
  • 2.5. Nachweise für eine ermäßigte Teilnahmegebühr sind erforderlich und müssen bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine automatische Nachberechnung der zuvor gewährten Ermäßigung.
  • 2.6. Sollten Änderungen in der Registrierung erforderlich sein, wenden Sie sich bitte per Post, Fax oder E-Mail an die GEKA mbH. Beachten Sie hierbei, dass für Rechnungskorrekturen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,– berechnet wird.
  • 2.7. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. Im Falle von Stornierungen bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung/ des Livestreams wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 35,– erhoben. Bei Stornierungen nach diesem Termin erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  • 2.8. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, wenn bereits ein Download der digitalen Seminarunterlagen erfolgt ist. Die volle Teilnahmegebühr ist auch zu zahlen, wenn angemeldete Teilnehmende nicht zur Veranstaltung erscheinen/den Livestream nicht abrufen.
  • 2.9. Stornierungen sind in Textform an die GEKA mbH zu richten.
  • 2.10. Für Umbuchungen jeglicher wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 20,– erhoben. Etwaige Differenzen der Teilnahmegebühren werden zurückerstattet bzw. nachberechnet. Eine Umbuchung auf eine Präsenzveranstaltung ist grundsätzlich nur möglich, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen.
  • 2.11. Kann aufgrund Höherer Gewalt (wie etwa der Covid-19-Pandemie) die gebuchte Präsenzveranstaltung nicht besucht werden oder kann diese nicht stattfinden, erfolgt eine Umbuchung – sofern gewünscht – auf den korrespondierenden Livestream kostenfrei. Etwaige Differenzen der Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
  • 2.12. Alle Preise sind inkl. anfallender Mehrwertsteuer ausgewiesen.

3. Änderungen und Absagen der Veranstaltung durch den Veranstalter

  • 3.1. Die Veranstaltung/der Livestream findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt.
  • 3.2. Dies gilt gleichermaßen auch für alle im Rahmen der Veranstaltung/des Livestreams stattfindenden Kurse, Seminare und Rahmenveranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor, Referierenden auszutauschen,
  • 3.3. Programmteile räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen.
  • 3.4. Sofern die Veranstaltung/der Livestream komplett abgesagt werden muss, wird der Veranstalter die Teilnehmenden hierüber unverzüglich informieren. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.
  • 3.5. Bei Absage einzelner separat gebuchter und kostenpflichtiger Programmteile (z. B. Seminare, Kurse etc.) erfolgt eine Rückerstattung der jeweiligen Gebühr. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Verfügbarkeit des Livestreams und der digitalen Seminarunterlagen (bei Teilnahme an einer der Online-Veranstaltung)

  • 4.1. Im Fall einer Online-Veranstaltung oder der Online-Teilnahme an einer Hybrid-Veranstaltung ist der Zugriff auf den Livestream ist erst nach Zahlungseingang und mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Der Zeitpunkt wird auf den betreffenden Seiten unseres Internetauftritts angegeben.
  • 4.2. Sollten Videos-on-Demand der Vorträge zur Verfügung gestellt werden, werden diese ab ca. zwei Wochen nach der entsprechenden Veranstaltung/dem Livestream sukzessive online auf der Online- Kongressplattform zur Verfügung gestellt und können dort für die Dauer von drei Monaten abgerufen werden. Die Teilnehmenden werden über die Verfügbarkeit informiert, wenn der GEKA mbH eine korrekte Mailadresse zur Verfügung steht.

5. Haftungsrechtliche Hinweise

  • 5.1. Der Veranstalter bzw. Ausrichter der Veranstaltung haftet unbeschränkt für Schäden der Teilnehmenden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • 5.2. Für sonstige Schäden der Teilnehmenden haftet der Veranstalter bzw. der Ausrichter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
  • 5.3. Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter bzw. der Ausrichter nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Hierunter fallen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner regelmäßig vertraut.
  • 5.4. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6. Haftung für Inhalte

  • 6.1. Die Informationen und Publikationen zu den Veranstaltungen/Livestreams sind von den jeweiligen Referierenden bzw. Autor/-innen nach bestem Wissen und aktuellem Kenntnisstand sorgfältig zusammengestellt und kommentiert. Die Kommentare geben ausnahmslos die persönliche Meinung der jeweiligen Referierenden bzw. Autor/-innen wieder. Informationen und Kommentare stellen keinen Ersatz für die konkrete Therapieentscheidung der Ärztin/des Arztes dar.
  • 6.2. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Ärztin/des Arztes, sich nach einer eigenen Diagnose an den betreffenden Informationen und Kommentaren zu orientieren.

7. Bestimmungen Dritter / Hausordnung

  • 7.1. Auf die gesonderten Bestimmungen Dritter, insbesondere deren Hausordnung, sowie auf die etwaige Garderobenordnung des Betreibers der Veranstaltungsstätte wird ausdrücklich hingewiesen.

8. Gewährleistung

  • 8.1. Der Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten ist nur Fachteilnehmenden gestattet; allen weiteren Personen sowie Haustieren (ausgenommen Blindenhunde) ist der Zutritt untersagt.
  • 8.2. Der Zutritt zur Industrieausstellung ist ausschließlich den Fachteilnehmenden vorbehalten.
  • 8.3. Der Zutritt zu den Ausstellungsständen, insbesondere der pharmazeutischen Industrie, ist nur Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/Zahnärzten, Tierärztinnen/Tierärzten, Apothekerinnen/Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben (pharmazeutische Unternehmer und Großhändler) gestattet, da nach dem Heilmittelwerbegesetz bei sonstigen Personengruppen für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht geworben werden darf.
  • 8.4. Für Kinder ab einem Jahr ist aus rechtlichen Gründen kein Zugang zu den Kongressräumlichkeiten erlaubt. Säuglinge unter einem Jahr können in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten mit in die Veranstaltungsräumlichkeiten genommen werden. 8.5. Falls es erforderlich ist, Kinder unter einem Jahr in das Veranstaltungsgebäude mitzunehmen, ist dies nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen und unter Einhaltung der beschränkten Zutrittsrechte erlaubt.

9. Gerichtsstand

  • 9.1. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anders vorsieht, der Geschäftssitz der GEKA mbH.
  • 9.2. Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

10. Gültigkeit der AGB

  • 10.1. Mit der Anmeldung zu einer von der GEKA mbH organisierten Veranstaltung, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GEKA anerkannt.

Stand: 21.01.2022

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